AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Barbara Zierler
Roseggergasse 4,
8793 Trofaiach
in der Fassung 01.03.2023
I.
Präambel
Sämtliche Verträge, welche von Barbara
Zierler ab dem 01.03.2023 als Verkäuferin geschlossen werden, unterliegen
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II.
Allgemeines
(1) Die
Verkäuferin erbringt für den Käufer je nach Vereinbarung folgende Leistungen:
·
Lasergravur
(Rundgravuren, Flachgravuren und Schnitt)
·
Auftragsfertigungen
und Spitzenabdeckungen
·
Individualisierung
und Personalisierung kundeneigener Artikel
(2) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten ab dem
Zeitpunkt der erstmaligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen bzw. Bestellungen, die der Käufer der
Verkäuferin bucht bzw. tätigt, auch wenn im Einzelfall beim Vertragsabschluss
nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
(3) Das
Angebot der Verkäuferin richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
(4) Das
Angebot ist ausschließlich auf Käufer ausgerichtet, die ihren Sitz oder
Wohnsitz in Österreich haben. Ein Versand zu einem Ort außerhalb von Österreich
bedarf der gesonderten Zustimmung der Verkäuferin.
(5) Allfällige
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin
schriftlich anerkannt wurden.
III.
Vertragsschluss
(1) Die
Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein
verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich
einen unverbindlichen Online-Katalog. Durch Anklicken des Buttons
„zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der
im Warenkorb enthaltenen Leistungen bzw. Waren ab. Nach Eingang des
Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher die
Verkäuferin bestätigt, die Bestellung des Käufers erhalten zu haben. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots durch die
Verkäuferin dar. Die Vertragsdaten werden von der Verkäuferin gespeichert und
an den Käufer per E-Mail gesendet. Ein Vertrag über die Leistung bzw. Ware
kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin ausdrücklich die Annahme des
Kaufangebots erklärt.
(2) Nimmt
die Verkäuferin das Angebot des Käufers an, erhält der Käufer eine
Auftragsbestätigung. Der Käufer verpflichtet sich, die Bestätigung sofort nach
Erhalt zu kontrollieren. Die Verkäuferin kann Waren auch in Teillieferungen
versenden, wobei die Verkäuferin die daraus resultierenden Mehrkosten trägt.
Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Zustellung der
gesamten Bestellung richtet sich nach dem Produkt mit der längsten Lieferzeit.
(3) Mit
der Annahme des Angebots akzeptiert der Käufer die AGB der Verkäuferin und
willigt in die Datennutzung durch die Verkäuferin wie in der
Datenschutzerklärung beschrieben ein.
IV.
Lieferung
(1) Sofern
nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager der
Verkäuferin an die vom Käufer angegebene Adresse. Kann die Ware an der
genannten Adresse nicht zugestellt werden, weil der Käufer seine Adresse
unrichtig und ungenügend angegeben hat, trägt er die zusätzlich anfallenden
Kosten. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Waren des Käufers auch bei
dessen Nachbarn oder Angestellten zustellen zu lassen.
(2) Alle
außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik,
Aussperrung, oder ähnliches) befreien die Verkäuferin für die Dauer des
Zustands als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit
verlängert sich entsprechend. Sachlich gerechtfertigte und angemessene
Änderungen von Leistungs- und Lieferverpflichtung der Verkäuferin, insbesondere
angemessene Überschreitungen der Lieferfrist, gelten vom Käufer vorweg als
genehmigt. Angekündigte Liefertermine sind als Schätzung zu betrachten, wenn
kein Fixgeschäft vereinbart worden ist.
(3) Lieferungen
erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
(4) Der
Käufer kann nur dann unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier
Wochen vom Vertrag zurücktreten, wenn von der Verkäuferin eine als verbindlich
vereinbarte Lieferfrist überschritten wird und wenn die Verzögerung nicht auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten über die Gründe des
Punkt VIII. hinaus auch Betriebs- und Verkehrsstörung sowie nicht
ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten, dies mit der Folge, dass die
Verkäuferin für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl der Verkäuferin auch
endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung befreit ist, ohne dass dem Käufer
Ansprüche auf Grund des Rücktritts durch die Verkäuferin entstehen. Die Haftung
der Verkäuferin für negative Folgen durch verspätete Lieferungen ist jedenfalls
ausgeschlossen.
V.
Leistungsstörungen
(1) Die
Verkäuferin verpflichtet sich zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware.
Liefert die Verkäuferin die Ware nicht binnen 4 Wochen obwohl keine höhere
Gewalt vorliegt oder erfolgt eine Lieferung von Waren mit wesentlichen
Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist die Verkäuferin verpflichtet,
mit der Mängelbeseitigung binnen 14 Tagen zu beginnen und innerhalb
angemessener Frist ihre Waren ordnungsgemäß und mangelfrei zu verbessern oder
die Ware auszutauschen.
(2) Beruht
die Mangelhaftigkeit der erbrachten Ware auf unsachgemäße Handhabung der Ware
durch den Käufer, ist jede Verpflichtung der Verkäuferin zur unentgeltliche
Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von der Verkäuferin
erbrachten Waren trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß
erbracht. Die Verkäuferin wird jedoch auf Wunsch des Käufers eine
kostenpflichtige Verbesserung des Mangels unternehmen.
(3) Der
Käufer hat die Verkäuferin bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle
erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind
von einem Unternehmer als Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail der
Verkäuferin zu melden. Auf § 377 UGB, welcher sinngemäß gilt, wird ausdrücklich
hingewiesen: Unterlässt der Käufer als Unternehmer die unverzügliche Anzeige,
so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz
wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die
Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) oder die Schadloshaltung wegen
Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) nicht mehr geltend machen. Geht in
einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts keine detaillierte
schriftliche Mängelrüge ein, so gilt das gelieferte Produkt oder das erbrachte
Werk vom Käufer als Unternehmer jedenfalls als abgenommen bzw. genehmigt.
Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Die Regelungen dieses
Punktes gelten sinngemäß für alle Lieferungen von Waren und Materialien von der
Verkäuferin an den Käufer als Unternehmer.
(4) Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer als Käufer 6 Monate ab Übergabe. §
924 ABGB, die „Vermutung der Mangelhaftigkeit“, wird gegenüber Unternehmern einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Verkäuferin hat die Wahl zwischen Verbesserung und
Austausch der mangelhaften Sache.
(5) Bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Verkäuferin aus der
gelieferten Ware (einschließlich Zinsen und Kosten) bleiben diese
uneingeschränktes Eigentum der Verkäuferin. Bei Beträgen mit einem
Rechnungsbetrag über Euro 4.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 40 Tagen
ist der Käufer für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das
Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrags auf eigene Kosten gegen alle
Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den
Versicherer werden bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten. Kommt der
Käufer seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, insbesondere
seiner Zahlungspflicht nicht ordnungsgemäß nach, so ist die Verkäuferin jederzeit
berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Käufers zurückzuholen, zu dessen
Herausgabe sich der Käufer schon jetzt ausdrücklich verpflichtet. Sämtliche
Kosten der Rückholung der Waren sind von der Käuferseite zu tragen.
(6) Dem
Käufer ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das
Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung der Verkäuferin untersagt. Wird die an den
Käufer ausgelieferte aber noch im Eigentum der Verkäuferin stehende Ware
gepfändet oder beschlagnahmt, ist der Käufer verpflichtet, die Verkäuferin innerhalb
von drei Tagen zu verständigen und der Verkäuferin sämtliche zur Durchsetzung
des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Käufer ist
verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum der Verkäuferin steht,
sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der Verkäuferin greifen
oder sonstige Ansprüche geltend machen. Macht die Verkäuferin von ihrem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch, stellt dies keinen Vertragsrücktritt durch die
Verkäuferin dar.
(7) Liefert
der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin stehenden Waren an
Dritte aus, tritt der Käufer der Verkäuferin schon jetzt seine daraus
resultierende Forderung gegenüber diesem Dritten zahlungshalber ab, dies bis
zur vollständigen Bezahlung der Forderungen durch die Verkäuferin. Diese
Zession hat der Käufer in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc.
dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
(8) Über
den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt
werden. Für diese Leistungen gelten ebenso die gegenständlichen AGB. Die
Einräumung einer Garantie lässt das Gewährleistungsrecht unberührt.
(9) Zwischen
den Parteien vereinbart wird die Obliegenheit des Käufers, sich bedungene
Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstands schriftlich durch die
Verkäuferin bestätigen zu lassen.
(10) Mengenangaben
in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Vorbehalten bleiben insbesondere
Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen und
Qualitäten. Sind die Abweichungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt,
dann ist die Anfechtung des Vertrags jedenfalls ausgeschlossen.
VI.
Haftung
(1) Die
Verkäuferin haftet dem Käufer für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur
im Falle von Vorsatz und grobem Verschulden. Dies gilt auch für Schäden, die
auf von der Verkäuferin beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von
verschuldeten Personenschäden haftet die Verkäuferin auch bei leichtem
Verschulden.
(2) Die
Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangener Gewinn, Kosten
die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Ansprüche Dritter –
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Schadensersatzansprüche
des Käufers gegen die Verkäuferin verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres
ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach 5 Jahren.
(4) Weitergehende
als die in diesen AGB genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des
Käufers gegen die Verkäuferin sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die
Haftung der Verkäuferin mit der fünffachen Auftragssumme, maximal jedoch EUR
5.000 je Bestellung begrenzt. Die Verkäuferin haftet für einen Mangel nur
insoweit, als der daraus abgeleitete Anspruch den Betrag von Euro 100
übersteigt, wobei der Käufer im Falle des Übersteigens die gesamte Forderung
geltend machen kann (Freigrenze). Eine Aufrechnung dieser Ansprüche durch den
Käufer mit dem Kaufpreis der Verkäuferin ist ausgeschlossen.
(5) Regressforderungen
im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler von der
Verkäuferin grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Fall, dass der Käufer
kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus
einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes zur Gänze
ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb
beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, diesen
Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überzubinden. Bei Verkauf importierter
Ware verpflichtet sich die Verkäuferin, über schriftliches Verlangen dem Käufer
den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben.
(6) Sämtliche
Haftungsbeschränkungen insbesondere des Punkt VI. dieser AGB gelten auch im
Verhältnis zwischen dem Kunden und einem der der Verkäuferin zurechenbaren
Dritten.
VII.
Zahlung
(1) Verbrauchern stehen folgende
Zahlungsoptionen zur Verfügung:
· Paypal
· Sofort-Überweisung
bzw. Vorkasse
· Kreditkarte
(2) Der
vom Käufer zu bezahlende Kaufpreis ist in Euro zu leisten und ergibt sich aus
dem Vertrag. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund
vorzeitig zu kündigen, wenn der Käufer die vereinbarten Anzahlungen oder die
vereinbarten Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet.
(3) Ist
der Käufer Unternehmer gilt folgendes: Die genannten Preise gelten exklusive
Transport-, Versicherungs- und Aufstellungskosten und enthalten keine
Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Dies gilt auch für
jeden anderen Mehraufwand, der für die Verkäuferin vorab nicht ersichtlich ist.
Diese zusätzlichen Kosten sind vom Käufer zusätzlich zu tragen. Für Waren, die die
Verkäuferin nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten
geliefert und verrechnet.
(4) Eine
Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem die Verkäuferin über sie verfügen
kann. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt,
die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen
Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Käufers 14 Tage überschreiten, ist die
Verkäuferin berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Die Verkäuferin ist
überdies berechtigt, den Kaufpreis für alle bereits gelieferten und zukünftig
zu liefernden Waren ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu
stellen.
(5) Die
Aufrechnung ist dem Käufer nur mit einer von der Verkäuferin anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist insbesondere
nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie,
Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
(6) Alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern und Abgaben trägt der
Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, die Verkäuferin schad- und klaglos zu
halten, sollte die Verkäuferin für Steuern und Abgaben in Anspruch genommen
werden.
(7) Bei
Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin sämtliche, zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten wie etwa Anwaltshonorare
und Inkassokosten zu ersetzen. Betreibt die Verkäuferin das Mahnwesen selbst,
verpflichtet sich der Käufer, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 30
zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Bei
Zahlungsverzug ist der Käufer ferner verpflichtet, neben den gesetzlichen
Zinsen jeden weiteren Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu
ersetzen.
(8) Bei
Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Käufers
(also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist die Verkäuferin berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten.
VIII.
Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge
höherer Gewalt – sohin zum Beispiel aufgrund von Krieg, Terrorismus,
Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe,
Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von
Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen
auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstige
Nichtverfügbarkeit von Produkten – nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß
erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung der Verkäuferin dar.
IX.
Datenschutz
Die Verkäuferin wird beim Umgang mit
personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und
des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im
Verantwortungsbereich von der Verkäuferin erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen treffen. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14
DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
X.
Geheimhaltung
Jeder Vertragspartner sichert dem anderen
zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner
Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu
behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein
bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur
Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne
Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom
Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer
rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen
sind.
XI.
Sonstiges
(1) Kataloge,
Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Verkäuferin. Jede
Verwertung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die
Verkäuferin.
(2) Änderungen
und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die
Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die andere Vertragsseite.
(3) Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am
nächsten kommt.
(4) Im
Verhältnis zu Verbrauchern sind sämtliche Punkte dieser AGB, welche mit den
geltenden Konsumentenschutzrechten unvereinbar sind, unbeachtlich.
(5) Soweit
nicht anders vereinbart, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Verkäuferin.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware ins Ausland geliefert wird.
Verweisungsnormen auf ausländisches Recht und das UN-Kaufrecht sind nicht
anwendbar. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichts für den Geschäftssitz der Verkäuferin als
vereinbart.